Quelle: bibliomedmanager.de – Krankenhäuser haben bezüglich der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) aktuell drei verschiedene Fristen vor sich: Polikliniken sollen bis zum 30. Juni 2019 über Konnektoren verfügen, vertragsärztliche Leistungsbereiche in Kliniken bis zum 31. Dezember 2019 und Stichtag für beide Bereiche für den E-Health-Konnektor zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist März 2021. Doch aktuell gibt es nur Konnektoren, welche den Versichertenstammdatenaustausch bewerkstelligen. Konnektoren für die elektronische Signatur, das Notfalldatenmanagement oder den eMedikationsplan gibt es aktuell noch nicht auf dem Markt.
Zwar befinden sich die Konnektorhersteller bereits im Zulassungsverfahren, allerdings dauert dieser Prozess noch bis voraussichtlich Ende 2019. Die Kliniken wären nach der aktuellen Fristsetzung zuerst die VSDM-Konnektoren für die vertragsärztlichen Bereiche holen. Diese werden jedoch mit Verfügbarkeit der E-Health-Konnektoren überflüssig.
Der Referentenentwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) hat sich diesem Problem noch nicht angenommen: „Das DVG wäre eine gute Chance, das Problem glatt zu ziehen. Statt eines Datums hätte man eine einheitliche Frist für Krankenhäuser auch an einen gewissen Zeitraum nach Verfügbarkeit des E-Health-Konnektors koppeln können“, so Jan Neuhaus, Leiter des Dezernats IT, Datenaustausch und eHealth bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Das würde eine große Last von den Kliniken nehmen.“
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