Quelle: bvitg.de – Im Vorfeld der ersten Lesung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 27. September kritisiert der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) in seiner Stellungnahme den aktuellen Entwurf des Gesetzes. Der Verband fordert darin unter anderem dringende Ergänzungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept(eRezept).

Eine bessere Patientenversorgung durch Digitalisierung und Innovation verspricht das aktuell im Parlament diskutierte DVG. Gerade die avisierte Nutzensteigerung für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer sieht der bvitg durch den aktuellen Gesetzentwurf jedoch gefährdet und fordert in einer Stellungnahme entsprechende Nachbesserungen.

Rechtsunsicherheit bei ePA und eRezept

Als besonders kritisch bewertet der bvitg die im neuen Entwurf ersatzlos gestrichenen konkretisierenden Regelungen zur elektronischen Patientenakte und dem eRezept, da dies den erfolgreichen Start 2021 gefährdet. Denn noch besteht umfangreicher Regelungsbedarf: So müssten unter anderem die Leistungserbringer gesetzlich zur Nutzung der Akte motiviert und unsichere Rahmenbedingungen wie eine Speicherung der entstandenen Daten in der ePA oder Finanzierungsvereinbarungen geklärt werden. Nicht zuletzt brauche es laut Stellungnahme im Vorfeld eine verstärkte Aufklärungsarbeit in Richtung Patientinnen und Patienten sowie der Anwenderinnen und Anwender – auch vonseiten der gematik.

„ePA und eRezept sind zwei der zentralen Leuchtturmprojekte für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, da sie in der Lage sind, den Nutzen digitaler Lösungen ganz konkret für Patientinnen und Patienten erfahrbar zu machen“, fasst Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, zusammen. „Aufgrund dieser Signalwirkung ist eine schnelle aber auch rechtlich saubere Umsetzung von enormer Bedeutung. Gerne stehen wir bereit, unsere Fachexpertise schon frühzeitig in die weiteren Prozesse mit einzubringen, um eine praxistaugliche Umsetzung zu ermöglichen.“

Keine zusätzlichen Hürden für digitale Gesundheitsanwendungen

Neben ePA und eRezept adressiert der bvitg in seiner Stellungnahme auch die geplanten Regelungen zu sogenannten „Fast Track“ für digitale Gesundheitsanwendungen und bringt Ergänzungsvorschläge ein. Die entsprechenden Empfehlungen des Bundesrats sieht der Verband kritisch: „Die vorgeschlagene Beteiligung des Gemeinsamen Bundesauschusses am Fast-Track-Verfahren und die Einschränkung auf Datenübertragung per maschinell lesbarem Datenträger würden das Ziel einer Vereinfachung und Beschleunigung verfehlen“, fasst Zilch zusammen.

Neue Innovationspotenziale in der vertragsärztlichen Versorgung erschließen

Als Ergänzung zu den Regelungsinhalten des DVG spricht sich der bvitg in seiner Stellungnahme für den Abbau von Innovationshemmnissen im ambulanten Bereich aus: „Gerade im Praxissoftwarebereich haben es die Hersteller mit einer Vielzahl detaillierter Anforderungen zu tun, die den Raum für neue Ideen und Ansätze oft schon im Keim ersticken. Deshalb fordern wir eine Entbürokratisierung der KBV-Anforderungskataloge, um auch hier der Dynamik der Digitalisierung Rechnung zu tragen.“

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