Quelle: e-health-com.de – Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte startklar für die Einführung 2021 machen. Der bvitg unterstützt dieses Anliegen, verweist in seiner Stellungnahme aber auf kritische Punkte.
Nutzen der ePA weiter erhöhen
„Das PDSG ist ein wichtiger und mehr als überfälliger Schritt in Sachen elektronischer Patientenakte“, meint Sebastian Zilch. Geschäftsführer des bvitg. „Aber das kann nur der Anfang sein: Nur wenn der Mehrwert für Patientinnen und Patienten durch weitere Funktionen ausgeweitet wird, kann sie zum Herzstück eines digitalen Gesundheitssystems werden.“
Konkret schlägt der bvitg eine Erweiterung der ePA um den Krankenhaus-Entlassbrief und längerfristig den ePflegebericht vor. Auf diese Weise könnten weitere relevante Daten, etwa aus Laborbefunden und Operationsberichten, in eine bessere Patientenbehandlung fließen. Darüber hinaus solle auch die Patientenverfügung in die ePA integriert werden, um diese für die behandelnden Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte zugänglicher zu machen.
Freier Wettbewerb bei der mobilen eRezept-Anwendung
Den gesetzlichen Auftrag an die gematik, eine eRezept-App anzubieten, bewertet der bvitg als unzulässige Aufgabenausweitung. „Hier sendet der Gesetzgeber ein komplett falsches Signal: Die Entwicklung von Apps ist keine hoheitliche Aufgabe von gematik oder der Selbstverwaltung. Vor allem, weil es auf dem Markt bereits viele Lösungen gibt, die sofort einsetzbar sind. Die gematik sollte vielmehr die nötigen technischen Rahmenbedingungen sicherstellen“, so Zilch.
Ein eigenes Gesetz für Terminologien & Datennutzung
Das im Gesetzesentwurf enthaltene Bekenntnis zu internationalen Terminologien und Ontologien wie SNOMED CT und LOINC begrüßt der bvitg in seiner Stellungnahme. Gleichzeitig fordert er aufgrund der Vielzahl und Komplexität der zu klärenden Punkte ein Gesetz, das sich explizit mit der Einführung von internationalen Terminologien befasst. Dieses sollte auch dazu genutzt werden, einen geregelten Zugang zu Gesundheitsdaten für die (Versorgungs-)Forschung zu schaffen.
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