Quelle: hcm-magazin.de – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die vom behandelnden Arzt, bzw. der Ärztin auf Rezept verschrieben werden können, werden regelmäßig in Studien geprüft. So fügen bereits rund 80 Prozent Hersteller, die mit ihrer App in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden wollen, dem Antrag bereits randomisierte kontrollierte Studien (RCT) bei. Ergebnis: Nur 22 Prozent der Apps wurden ins Verzeichnis aufgenommen.

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Health Innovation Hub (hih) belegen diese Zahlen, dass die Gesundheitsapps keine „Spielerei“ sind, sondern „ein guter Weg zu einer tollen Medizin“, so Gottfried Ludewig, Digitalisierungschef im BMG. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für die Zulassung der DiGAs zuständig ist, zeigt sich überzeugt: „Wir wurden von anderen als Bremsklotz gefürchtet, aber wir haben uns als Gatekeeper und Enabler gesehen“, betont BfArM-Chef Dr. Karl Broich. Dabei sei das BfArM künftig eine wichtige digitale Gesundheitsbehörde, so Broich.

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