Quelle: bvitg-Positionspapier – Der Bundesverband Gesundheit-IT (bvitg) äußert sich in ihrem Positionspapier mit Kernpositionen zur Bundestagswahl 2021. Das Gesundheitswesen solle auch mit der kommenden Legislaturperiode weiter digitalisiert werden. Vor allen Dingen müsse auch die digitale Gesundheitskompetenz und somit die Akzeptanz von digitalen Anwendungen bei den Nutzenden erhöht werden.

In den vergangen vier Jahren wurden wichtige Schritte zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens unternommen. Deswegen darf es jetzt in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr zum Stillstand kommen, sondern sollte immer weiter voranschreiten.

Langfristig müssen dazu zeitgemäße Strategien entwickelt werden. Deswegen können digitale Projekte, wie die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Anbindung von Leistungserbringende an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Förderung der Digitalisierung in den Kliniken nur als Ausgangpunkte verstanden werden und sind nicht als eine strategisch digitale Transformation anzusehen.

Eine wichtige Aufgabe des kommenden Gesundheitsministers oder der Gesundheitsministerin wird es sein, eine einheitliche Strategie zur Einbindung der einzelnen Maßnahmen zur Digitalisierung zu entwickeln, um somit ein klares Zielbild und eine Orientierung für Akteure und Aktivitäten zu schaffen.

Die Entwickler von digitalen Lösungen im Gesundheitswesen sehen sich als innovative Akteure. Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und somit zum Gelingen der digitalen Transformation des deutschen Gesundheitswesens beizutragen.

Damit das gelingen kann, muss sich die Politik aktiv zu den Grundprinzipien der Marktwirtschaft bekennen. Dafür müssen die Rollen zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens klar verteilt werden. Die Industrie sollte dabei den Fokus auf die Umsetzung und Produktion der notwendigen Lösungen setzen. Körperschaften und staatliche Institutionen wie beispielsweise die gematik widmen sich primär auf die Entwicklung von Vorgaben, Spezifikationen sowie Zertifizierung und die Kontrolle, dass diese eingehalten werden.

Allerdings reichen nicht nur die Grundlagen aus. Es müssen auch mehr Anreize für Innovationen her. Dafür müssen Regularien geschaffen werden. Außerdem müssen innovative Ideen und Unternehmen aktiv unterstützt und gefördert werden.

Um die verschiedenen Technologien erfolgreich einbinden zu können, muss flächendeckende Verfügbarkeit von digitalen Infrastrukturen und der Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten her. Das nationale Forschungsdatenzentrum kann dabei eine große Rolle einnehmen. Allerdings muss der Zugang für alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens gesichert sein und klare Regularien für rechtssichere und vertrauenswürdige Nutzung von Gesundheitsdaten geschaffen werden. Kooperationen mit anderen Datenbanken und Registern ist dabei denkbar. Nur so kann einer nachhaltigen Nutzung von Forschungsdaten diskriminierungsfrei sichergestellt werden.

Damit dies alles so funktioniert, darf der Fokus nicht nur auf den technologischen Möglichkeiten liegen. Vielmehr müsse der Fokus auf Nutzen und Anforderungen von Patientinnen und Patienten an den jeweiligen Anwendungen liegen.

Die Akzeptanz bei allen beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens muss also erhöht werden. Deswegen muss ein Grundverständnis für Chancen und Grenzen digitaler Lösungen geschaffen werden sowie die digitale Gesundheitskompetenz auf Patienten- und Anwenderseite geschaffen werden.

Dazu gehören Informationen über den Zweck von Gesundheitsdaten, wie diese verwendet werden und wie eine hohe Sicherheit und Integrität sichergestellt werden kann. Auch muss darüber aufgeklärt werden, was es heute schon für Lösungen gibt und welchen Mehrwert diese für die Versorgung bieten.

Das ist eine große Aufgabe, welche nicht nur allein von den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern allein bewältigt werden kann. Alle Akteure des Gesundheitswesens müssen sich gleichermaßen einbinden.

Der bvitg hat dafür eine Checkliste mit 13 Maßnahmen aufgestellt, welche von der neuen Bundesregierung mit Priorität angegangen werden sollen:

  1. Aufgaben und Kompetenzen wurden im Sinne einer innovativen Gesundheitswirtschaft klargestellt.
  2. Alle Akteure des Gesundheitswesens wurden an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
  3. Die vertiefte Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde durch neue Finanzierungsinitiativen und -programme weiter gefördert und ermöglicht.
  4. Erfolgreiche Initiativen zur Stärkung digitaler Kompetenzen bei allen Anwendern digitaler Lösungen wurden flächendeckend etabliert.
  5. Die elektronische Patientenakte wird von mindestens 50 Prozent der Versicherten genutzt.
  6. Der geregelte Datenzugang beim nationalen Forschungszentrum für alle Akteure des Gesundheitswesens wurde etabliert.
  7. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der deutschen Gesundheitsgesetzgebung wurde gegründet.
  8. Deutschland hat sich bei der sicheren Gesundheitsdatennutzung eine Führungsrolle eingenommen.
  9. Das Angebot telemedizinischer Leistungen wurde durch entsprechende politische Rahmenbedingungen gefördert und ist als wesentlicher Bestandteil on der Gesundheitsversorgung etabliert.
  10. Ein Health-Zielbild etabliert für alle Akteure des Gesundheitswesens einen klaren Weg in die digitale Zukunft.
  11. Eine durchführbare und zielgerichtete Roadmap zur regelmäßigen Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur wurde etabliert.
  12. Die Messung des digitalen Reifegrads wurde in der Gesundheitsversorgung flächendeckend etabliert.
  13. Die Interoperabilität im Gesundheitswesen wurde unter Beteiligung aller Akteure sichergestellt.

 

Bild: Tumisu @pixabay.com