Quelle: e-health-com.de – Um Akteur:innen im Gesundheitswesen eine sichere Kommunikation zu gewährleisten, hatte die Bundesregierung den Kommunikationsdienst KIM auf den Weg gebracht. Damit soll es für Praxen möglich sein, über die Telematikinfrastruktur (TI) elektronische Dokumente sicher zu versenden und zu empfangen. Spätestens ab Herbst 2021 müssen Praxen damit verpflichtend für den Versand von elek­tronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kommunizieren. Das zumindest ist aktuell der Plan. Verzögerungen werden für möglich gehalten. Die Leitung zur Krankenkasse, heißt es, mache Probleme.


Wie auch immer, in Deutschland werden etwa 130 Millionen Arztbriefe und Befunde innerhalb und zwischen den Sektoren ausgetauscht – und das zum überwiegenden Teil analog. Das bestätigen auch die Ergebnisse des „PraxisBarometer Digitalisierung 2020“. Die Umfrage zeigt, dass lediglich zehn Prozent der befragten Niedergelassenen Entlassbriefe, Informationen über Medikation, Befunde, Einweisungen, OP-Berichte oder Informationen über Verlegungen elektronisch mit Krankenhäusern austauschen.

Der Kommunikationsstandard KIM (vormals KOM-LE) schließt daher eine wichtige Lücke in der Kommunikation über alle Sektorengrenzen hinweg, aber auch innerhalb der einzelnen Sektoren. Langfristiges Ziel ist, alle Akteur:innen anzubinden – von Arztpraxen über Krankenhäuser, Zahnarztpraxen oder psychotherapeutische Praxen bis hin zu Krankenkassen, Leistungserbringerorganisationen und Behörden.

KIM ist nach Paragraf 311 Abs. 6 SGB V (früher § 291b Abs. 1e) nun das gesetzlich festgelegte, sogenannte sichere Übermittlungsverfahren. Der Paragraf markiert einen Wendepunkt, denn damit ist KIM im Gegensatz zur herkömmlichen E-Mail durch seine Sicherheitsmerkmale für die Übertragung medizinischer sowie Sozialdaten geeignet. Dazu gehören etwa eArztbriefe, Befunde, eArbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder auch Heil- und Kostenpläne. Die rechtlichen Regelungen sehen vor, dass weitere Datenübermittlungen von bereits bestehenden Übermittlungsdiensten (z.B. KV-Connect) sukzessive auf KIM umzustellen sind.

Was kann KIM?
Die Entwickler:innen des Standards haben Wert auf eine möglichst große Flexibilität gelegt und so lässt sich KIM sowohl in E-Mail-Programme als auch in Praxisverwaltungssysteme integrieren. Grund hierfür ist, dass es über Standard-Mailprotokolle kommuniziert und die Komplexität der Sicherheitsmerkmale vor diesen abkapselt. Des Weiteren haben die Gesetzgeber allen KIM-Anbieter:innen vorgeschrieben, eine Client-Software bereitzustellen, die alle Sicherheitsanforderungen erfüllt, was wiederum den Einsatz aller Standard-E-Mail-Programme ermöglicht. Ein weiterer Vorteil von KIM gegenüber der herkömmlichen E-Mail: Der Standard gibt verlässlich Absender:innen an, prüft die Integrität der Nachrichten, lässt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu und ermöglicht eine Signierung der versendeten Mails. eArztbriefe können sogar zusätzlich mit einer rechtssicheren Unterschrift versehen werden.

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Bild: Sara Torda @pixabay.com