Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) führte gemeinsam mit Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery mit dem Deutschen Ärzteblatt ein Doppelinterview rund um die Digitalisierung des Gesundheitswesens, Mindestsprechstundenzeiten und die Impfpflicht.
Dabei sprach sich Spahn erneut für die Kooperation unter den Ärzten aus, denn nur so könne Versorgung gut funktionieren. Es sei wichtig, gemeinsam Ziele zu benennen. Die Politik sei dazu angehalten, „in einem lebenswichtigen Bereich wie Gesundheit […] zu funktionieren“, so Spahn. Dafür würden nötige Debatten angestoßen, geführt und letztlich Entscheidungen gefällt. In diesem Sinne seien auch die Anpassungen von Gesetzesentwürfen, wie es beim am 11. Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Fall war.
„Wir haben in der Tat viele Gesetze angestoßen. Aber das ist ja kein Selbstzweck. Das musste sein. Denn es gab und gibt immer noch viele Debatten, die wir jahrelang in Endlosschleifen geführt, aber nie zu einer Entscheidung gebracht haben. Ein Beispiel ist die Fernbehandlung. Ich bin dem Deutschen Ärztetag sehr dankbar, dass wir hier einen Schritt weitergekommen sind“, sagte Spahn.
Zum Thema Digitalisierung bekräftigte Spahn: „die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird sich nicht aufhalten lassen. Wir müssen sie gestalten und die Chancen nutzen. Und zwar im Sinne der Patienten. Wenn in zwei, drei Jahren die digitale Patientenakte die Regel ist, dann stehen den Ärzten Informationen über Medikamente, über Blutwerte, Notfalldaten sowie Impfdaten zur Verfügung. Das hilft auch bei der ärztlichen Tätigkeit und Diagnose.“
Da das BMG nun 51 Prozent an Gesellschafteranteilen bei der gematik hat, erhofft sich Minister Spahn zudem eine zügigere Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA): „Wir haben jetzt die Aufgabenteilung klarer geregelt, auch was Ärzteschaft und Krankenkassen zu tun haben. Diese neuen Zuständigkeiten sollen jetzt zügig den Mehrwert schaffen für Patienten und Ärzte. Denn dieser fehlende Mehrwert ist ja Teil des Akzeptanzproblems, den die elektronische Gesundheitsakte momentan noch hat.
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