Quelle: aerzteblatt.de – Der Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) mit Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) als Mehrheitsgesellschafter zu agieren, erhielt bei der zweiten Anhörung des Gesetzesentwurfs vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vor wenigen Tagen in Berlin neben positiver Resonanz auch Kritik.

Die geplante Änderung der Mehrheitsanteile werde dazu beitragen, die elektronische Patienten­akte (ePA) schneller und zielgerichteter einzuführen, so der Einzelsachver­ständige Ralf Heyder. Er lege jedoch nahe, dass sich Deutschland an den Erfahrungen anderer Länder orientiert und und Daten aus den ePAs zudem für Forschungszwecke nutzt, wenn man dem Datenschutz gerecht werde.

Doris Pfeifer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbande, hingegen zeigte sich kritisch gegenüber der geplanten Umstrukturierung der gematik. Die gematik habe seit der Neuausrichtung im Jahr 2011 gut gearbeitet und sämtliche anfallenden Fristen eingehalten. Der vom BMG geplante Mehrheitsgesellschafteranteil sei als weiterer Schritt auf dem Weg zur Verstaatlichung von Organisationen der Selbstverwaltung zu betrachten, so Pfeifer.

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