Quelle: aerzteblatt.de – Thomas Kriedel, Vorstands­mit­glied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat hinsichtlich eines Digitale Versorgung-Gesetzes 2.0 auf der Ver­treterversammlung mehr Interoperabilität sowie praktikable Lösungen für die Arztpraxen gefordert. „So lange die Patienten, aber auch die Ärzte und Psychotherapeuten keine verlässliche und nachhaltige Verbesserung des Versorgungsalltages in den Praxen erleben, solange wird sich ihr Enthusiasmus in Grenzen halten“, sagte Kriedel.

Das DVG 2.0 soll, so das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG), im Januar 2020 vorlie­gen. Darin solle die Videosprechstunde adressiert werden, so Kriedel: „Hier muss der Gesetzgeber klar festlegen, dass keine Praxis eine Datenschutz-Fol­ge­abschätzung vorlegen muss und auch kein eigener Datenschutzbeauftragte benötigt wird.“

Besonders kleinere Arztpraxen hätten unter diesen Voraussetzungen Probleme: „Wer einerseits die Videosprech­stunde fördert, sollte sie nicht aus Unachtsamkeit an anderer Stelle durch überzogenen Daten­schutz oder organisatorische Maßnahmen faktisch verhindern“, sagte Kriedel.

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