Quelle: aerzteblatt.de – Bei der Ver­tre­ter­ver­samm­lung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 15. März 2019 wurde das frisch verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von den Teilnehmenden abschließend noch mal kritisch bewertet – mit geteiltem Urteil der rund 60 Anwesenden. So begrüßten einige, dass niedergelassene Ärzte in Zukunft für zusätzliche Leistungen mehr Vergütung bekommen, allerdings stieß die staatliche Vorgabe, mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich krankenversicherte Patienten anzubieten, auf starke Kritik.

„Die Ver­tre­ter­ver­samm­lung der KBV lehnt die im TSVG erkennbaren Schritte in Richtung Staatsmedizin entschieden ab. Das Gesetz macht auf erschreckende Weise deutlich, dass der Gesetzgeber der Eigenorganisation und -verantwortung inhabergeführter Praxen sowie der ärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung misstraut“, so das Fazit einer Resolution. Laut
KBV-Vorstandsvorsitzendem Andreas Gassen seien zudem die sehr langen Wartezeiten bei Terminvergaben bei Fachärzten ein Problem.

Die KBV poche außerdem auf die Aufhebung der Budgetierung von haus- und fachärztlichen Grundleistungen. Dieser war auch Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) offen gegenüber. „Wir waren dieses Mal schon nah dran, wenigstens den Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung hinzubekommen. Das sollte uns anspornen, hier nicht locker zu lassen“, so Gassen. „Weg mit den Budgets“, dieses Ziel verfolge die KBV auch weiterhin. Zudem sollten die
Bedingungen bei der ambulanten Versorgung verbessert werden. „Dazu gehört nicht zuletzt ein kalkulierbares Honorar – und zwar für jede Leistung voll ausbezahlt“, sagte Gassen. So werde eine Niederlassung wieder attraktiv für Jungärzte.

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