(Quelle: www.aerzteblatt.de) Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium hat in einem neuen Entwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Pa­tien­­­tenakte (ePA) gestrichen. Bei den Regelungen ging es vor allem um die Sicherheit der Daten für die Patientenakte sowie die Frage, welche Anwendungen zuerst auf der Akte verfügbar sein müssen.

Bereits nach Veröffentlichung des ersten Entwurfes des Gesetzes war bekannt geworden, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der be­handelnden Ärzte welche Daten einsehen können. Dies hatte viel Kritik hervorgerufen. Lesen Sie hier mehr.