(Quelle: www.kbv.de) Bereits Ende April sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz verkündet werden. Nun tritt es erst im Mai in Kraft. Ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.

Bereits mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gelten die ersten neuen Regelungen, die für Praxen relevant sind. So werden die Terminservicestellen (TSS) dann neben Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten auch Termine bei Hausärzten vermitteln. Spätestens ab Januar 2020 sollen die TSS unter der bundesweiten Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 erreichbar sein.

Mit Start des TSVG erhalten Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen im Behandlungsfall, die aufgrund der Terminvermittlung durch die TSS erforderlich sind, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Dafür kennzeichnen sie den Überweisungs- oder Originalschein unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Terminfall“. Im Praxisverwaltungssystem steht dazu eine entsprechende Funktion bereit.

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