Quelle: aerzteblatt.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem kommenden Gesetz zum „Schutz elektronischer Patientendaten in der Tele­ma­tik­infra­struk­tur“ (PDSG), die Datenhoheit im Rahmen digitalisierter Gesundheitsdaten beim Patienten zu regeln, aber auch neue Vergütungsstrukturen für Mediziner sowie eine Überarbeitung der Regelungen für die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) einzuführen. So sollen Patienten spätestens ab 1. Januar 2022 über das „feingranulare Berechtigungskonzept“ die Datenfreigabe für Ärzte auf der elektronischen Patientenakte (ePA) alleinig erteilen können.

Durch das PDSG erhalten Patienten einen Anspruch darauf, ihre ePA vom behandelnden Arzt befüllen zu lassen. Mediziner bekommen dafür eine einmalige Vergütung von zehn Euro für das Jahr 2021. Diese Vergütung wird dann ab dem 1. Januar 2022 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag geregelt. Das Befüllen dürfen Ärzte „auf Personen, die als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf bei ihnen oder in an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen Einrichtungen“ übertragen. Krankenhäuser sollen ebenfalls finanzielle Zuschläge bekommen für das erstmalige Aktenbefüllen. „Die Erstbefüllung kann pro Versicherten und elektronischer Patientenakte nur einmal erbracht werden“, sieht der Entwurf zum PDSG vor.

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