Quelle: abda.de – Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat eine offizielle Stellungnahme zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) veröffentlicht. So bewertet die ABDA das Ziel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die digitale Gesundheitsversorgung  voranzutreiben, positiv. Das DVG greift dabei auch die Digitalisierung der Apotheken auf. Dies begrüßt die ABDA ausdrücklich. Man sei bereit, aktiv zu werden.

Kritisch hingegen sieht die ABDA das Vorhaben, dass sämtliche Apotheken Deutschlands bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein werden. Man wolle zunächst die Feldtests abwarten und dem Ergebnis entsprechend Anpassungen treffen, um einen reibungslosen Anschluss zu gewährleisten. DIE ABDA schlägt vor, die Anbindungsfrist daher auf den 31. Dezember 2020 zu verlegen.

Außerdem begrüßt die ABDA es, „den Zugang zu Sozialdaten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu wissenschaftlichen Zwecken zu verbessern.“ Die Vergangenheit habe gezeigt, dass „mit der bisher vorgesehenen Struktur der Datenbereitstellung in der Praxis eine zeitnahe Nutzung der Daten kaum möglich ist“, so die ABDA.

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