Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Am 7. November 2019 wurde das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundestag beschlossen. Dieses wird unter anderem das elektronische Rezept in den Versorgungsalltag einführen. Außerdem können Ärzte Apps als Therapiemittel verschreiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Digitale Lösungen können den Patienten-Alltag konkret verbessern. Darum gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Das ist Weltpremiere.“

„Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig können sie solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Außerdem soll die elektronische Patientenakte (ePA) schnellstmöglich flächendeckend zum Einsatz kommen. „Darum verpflichten wir Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei 1%“, so das BMG.