Dr. rer. soc. Thomas Kriedel, Vorsitzender der gematik Gesellschafterversammlung, spricht über den aktuellen Stand des Aufbaus der Telematikinfrastruktur.

Dr. rer. soc. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV.

Quelle: aerzteblatt.de – Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sprach in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt über das kommende Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und Datensicherheit im Bereich der digital unterstützten Gesundheitsversorgung. Denn das DVG sieht vor, dass die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die IT-Sicherheitsanforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 31. März 2020 festlegen.

Kriedel betonte, wie wichtig es sei, alle Praxen auf denselben Sicherheitsstandard zu verpflichten. Dabei sei die einzuhaltende Zeit zur Erstellung der Sicherheitsrichtlinien knapp bemessen, da die KBV nicht alleine entscheidet sondern gemeinsam einvernehmlich mit dem BSI die Richtlinien festlege. „Die geforderten Lösungen müssen sicher sein, aber sie müssen auch finanzierbar und umsetzbar, das heißt handhabbar für den Arzt in seinem Praxisalltag sein. Unsere Vorstellung: Wir machen diese Richtlinie zusammen mit dem BSI, sodass klar ist, es handelt sich um eine veritable Richtlinie, die die Praxis so vorbereitet, dass sie auf dieser Basis Sicherheit im Umgang mit den Daten erhält“, so Kriedel.

Er ergänzte: „Das BSI wird möglicherweise die Mindestanforde­rungen festlegen, und wir versuchen dann, ein Stück weit die Praxis mit einzubringen, sodass man einen sinnvollen Kompromiss zwischen Sicherheit und Handhabbarkeit hinbekommt.“

Bezüglich der Kosten fordert die KBV, „dass die Umsetzung der Richtlinie, die voraussichtlich zusätzliche Anforderungen an die Praxen stellen wird, finanziell von welcher Seite auch immer, ob von den Krankenkassen oder der Gematik, bezuschusst wird, damit diese Richtlinien durch einen Fachmann vor Ort umgesetzt werden kann“, sagte Kriedel.

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