Quelle: bvitg.de – Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. bewertet den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung Gesetz – DVG) in seiner ersten Einschätzung positiv und erkennt den Gestaltungswillen der Politik zur konsequenten Digitalisierung des Gesundheitssystems an. Gleichzeitig verweist der Verband auf die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen bei der Einführung weiterer digitaler Anwendungen sowie der Anbindung von Krankenhäusern, Apotheken und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI).

„Mit dem aktuellen Referentenentwurf zum Digitale Versorgung Gesetz nimmt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung konsequent in den Fokus, was dem Thema die dringend benötigte Relevanz verschafft“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einem ersten Fazit. Insbesondere der patientenzentrierte Ansatz, durch den digitale Gesundheitsanwendungen einen schnelleren Zugang in die Gesundheitsversorgung erhalten sollen, sei dabei positiv zu bewerten. Neben dem eRezept soll künftig u. a. auch die elektronische Verschreibung von Heil-, Hilfs- und Betäubungsmitteln ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund hat das BMG die Notwendigkeit einer flächendeckenden Anbindung aller Leistungserbringer – also auch Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen – an die TI erkannt und entsprechend berücksichtigt.

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