Quelle: bvitg.de – In seinem Positionspapier betont der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) das Potenzial von Cloud-Computing für eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung. Erfolgsentscheidend sind aus Sicht des Verbands unter anderem bundesweit einheitliche Richtlinien und Rahmenbedingungen sowie ein klares politisches Bekenntnis für Cloud-Lösungen. Daten können im Gesundheitsbereich die Patientenversorgung verbessern sowie neue Möglichkeiten für die Erforschung von Krankheiten eröffnen – und damit Leben retten. Grundlage dafür ist eine zeitgemäße Vernetzung aller relevanten Akteure, die sowohl praktischen Anforderungen genügt als auch das nötige Sicherheitsniveau gewährleistet.
„Gesundheitseinrichtungen sind zunehmend mit wachsenden Anforderungen an ein zeitgemäßes Management von Daten konfrontiert“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Cloud-basierte Anwendungen bieten unter anderem einen schnellen und flexiblen Datenzugriff, ein hohes Sicherheitsniveau und begünstigen neue, dezentrale Versorgungsmodelle. Zudem sind sie durch ihre Skalierbarkeit meist sogar finanziell von Vorteil. Insgesamt sind Cloud-Computing-Angebote deshalb unabdingbar für eine zukunftsgerechte digitalisierte Gesundheitsversorgung.“
In seinem Positionspapier nennt der bvitg fünf Kernforderungen für den erfolgreichen Einsatz von Cloud-Lösungen in der Gesundheitsversorgung:
- Eine bundesweit einheitliche IT-Sicherheitsrichtlinie, welche die unterschiedlichen Landesrichtlinien ersetzt und eine bundeslandübergreifende Nutzung von Cloud-Computing ermöglicht.
- Eine länderübergreifenden Datenschutzrichtlinie als Ersatz für die unterschiedlichen Landesdatenschutzrichtlinien.
- Ein konsequentes politisches Bekenntnis zu Cloud-Lösungen und damit einhergehend die Aufwertung gegenüber den bisherigen regional begrenzten Praxis der Datenspeicherung und -verarbeitung.
- Anreize für den flächendeckenden Einsatz von Cloud-Lösungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung von KI- und Big-Data-Anwendungen.
- Ein klarer Rechtsrahmen, welcher den DS-GVO-konformen Datenaustausch über nationale Grenzen möglich macht.