Quelle: gematik.de – Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) hat ein offizielles Statement zu den durch die gematik festgelegten Spezifikationen der elektronischen Patientenakte abgegeben. „Die Spezifikationen der gematik basieren stets auf gültigen Normen, Standards und Profilen – soweit diese geeignet sind, die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der gesundheitlichen Selbstverwaltung in Deutschland umzusetzen. Dies erlaubt es der Industrie, weite Teile bereits vorhandener Implementierungen zu verwenden. So wurden für die Spezifikationen zur elektronischen Patientenakte etwa IHE-Profile sowie IHE-Value Sets als grundlegende Basis einbezogen“, heißt es in dem Statement.
Es habe Ergänzungen unter Einbeziehen von Akteuren des Gesundheitswesens gegeben, wo die vorhandenen Profile und Normen nicht ausgereicht hätten. Diese wurden nach Abstimmung zu einer Gesamtvorgabe für die elektronische Patientenakte zusammengeführt. „Die elektronische Patientenakte ist somit das konsentierte Ergebnis aller an den Festlegungen beteiligten Akteure im Gesundheitswesen“, so die gematik.
Die Industrie könne „mit der Umsetzung beginnen und die Spezifikationserweiterungen der Stufe 1.1 in ihre laufende Implementierung einfließen lassen.“ Die gematik sei für weitere Gespräche über mögliche Korrekturen und Änderungsvorschläge bereit, insofern diese den vorgegebenen Qualitätsstandards entsprächen. Gemeinsames Ziel solle es sein, dass „gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen.“
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