Quelle: aerztezeitung.de – Es ist entschieden: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat beschlossen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) alleinig die Standards für die medizinischen Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) festlegt. Allerdings sollen Fachgesellschaften und Kliniken die Möglichkeit bekommen, mitzuentscheiden. Kritiker dieses Vorhabens hatten sich für ein Konsensgremium ausgesprochen. Wie das durch das kommende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt wird, ist noch unklar.

So ist derzeit geplant, dass durch die KBV innerhalb der ersten vier Wochen nach Inkrafttreten des TSVGs eine Verfahrensordnung für eine „Benehmensherstellung“ aufgestellt werden soll, welche in weiteren vier Wochen mit den Spitzenverbänden der gematik, der Bundespsychotherapeutenkammer, Pflegeverbänden, Fachgesellschaften, Industrieverbänden und dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) abgestimmt wird.  Dabei soll die gematik bei der Festlegung medizinischer Inhalte der KBV Fristen setzen können, um einen zeitlichen Rahmen zu haben, bis zu welchem die KBV spätestens das „Benehmen“ der oben aufgeführten Organisationen für den jeweiligen Standard berücksichtigt haben soll. Bei Nichteinhalten einer solchen Frist kann die gematik die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der Herstellung des „Benehmens“ beauftragen. Die Festlegungen von KBV und DKG sind in diesem Falle gültig für alle beteiligten Parteien.

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