Quelle: aerzteblatt.de – Mehr als 1.100 Krankenhäuser melden Informationen zu belegten Betten auf den Normalstationen nach wie vor händisch über ein Meldeportal des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) an das Robert-Koch-Institut (RKI).
Seit September 2022 sind Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die belegte Bettenanzahl auf den Normalstationen, differenziert nach mit Erwachsenen und Kindern belegten Betten, an das RKI zu melden. Das Ziel: die Belastungssituationen in den Krankenhäusern insbesondere hinsichtlich Krankheitsausbrüchen oder Pandemiewellen frühzeitig zu erkennen.
Die Datenübermittlung der Bettenkapazitäten soll über eine Schnittstelle, die sogenannte FHIR-Spezifikation (Fast Healthcare Interoperability Resources), automatisiert vom Krankenhausinformationssystem (KIS) direkt an das DEMIS-Portal erfolgen. Nur wenige Krankenhäuser nutzen allerdings diesen Weg.
Oft stecken wirtschaftliche Gründe dahinter: Softwarehersteller verkaufen die geforderte Schnittstelle zu einem Aufpreis, den viele Krankenhausstandorte nicht bezahlen können oder wollen. Für eine eigene selbstprogrammierte Lösung zur Schnittstelleneinrichtung sind die IT-Abteilungen der Krankenhäuser oftmals nicht ausreichend personell oder technisch ausgestattet.
Ob es gesetzliche Verpflichtungen für Softwarehersteller geben soll, verneint das BMG derzeit.
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