Quelle: aerzteblatt.de – Mehr als 1.100 Krankenhäuser melden Informationen zu belegten Betten auf den Normalstationen nach wie vor händisch über ein Meldeportal des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) an das Robert-Koch-Institut (RKI).

Seit September 2022 sind Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die belegte Bettenanzahl auf den Nor­malstationen, differenziert nach mit Erwachsenen und Kindern belegten Betten, an das RKI zu melden. Das Ziel: die Belastungssituationen in den Kranken­häusern insbesondere hinsichtlich Krankheitsausbrüchen oder Pandemiewellen frühzeitig zu erkennen.

Die Datenübermittlung der Bettenkapazitäten soll über eine Schnittstelle, die sogenannte FHIR-Spezifikation (Fast Healthcare Interoperability Resources), automatisiert vom Krankenhausinformationssystem (KIS) direkt an das DEMIS-Portal erfolgen. Nur wenige Krankenhäuser nutzen allerdings diesen Weg.

Oft stecken wirtschaftliche Gründe dahinter: Softwarehersteller verkaufen die geforderte Schnittstelle zu einem Aufpreis, den viele Krankenhausstandorte nicht bezahlen können oder wollen. Für eine eigene selbstprogrammierte Lösung zur Schnittstell­eneinrichtung sind die IT-Abteilungen der Krankenhäuser oftmals nicht ausreichend personell oder technisch ausgestattet.

Ob es gesetzliche Verpflichtungen für Softwarehersteller geben soll, verneint das BMG derzeit.

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