Quelle: aerzteblatt.de – Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll am 1. Mai 2019 verabschiedet werden. Doch dass das Bundesgesundheitsministerium Mehrheitsanteile von 51 Prozent als Gesellschafter bei der gematik einplant, erntete bei den Anhörungen vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nicht nur Zuspruch sondern auch Kritik. Auch andere Aspekte, wie die elektronische Patientenakte oder die Nutzung von Patientendaten für die Forschung wurden diskutiert.
Einzelsachverständiger Ralf Heyder ging davon aus, dass die geplante Änderung der Mehrheitsanteile dazu beitrage, die elektronische Patientenakte (ePA) schneller und zielgerichteter einzuführen. Er legte jedoch nahe, dass sich Deutschland an den Erfahrungen anderer Länder orientiere und Daten aus den ePAs zudem für Forschungszwecke nutze, wenn man dem Datenschutz gerecht werde.
Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. betonte, dass die avisierte Umstrukturierung der Gesellschafterstruktur der gematik eine „überfällige Grundsatzentscheidung“ sei. Doris Pfeifer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbande, hingegen zeigte sich kritisch gegenüber der geplanten Umstrukturierung der gematik. Die gematik habe seit der Neuausrichtung im Jahr 2011 gut gearbeitet und sämtliche anfallenden Fristen eingehalten. Der vom BMG geplante Mehrheitsgesellschafteranteil sei als weiterer Schritt auf dem Weg zur Verstaatlichung von Organisationen der Selbstverwaltung zu betrachten, so Pfeifer.
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, schlug vor, eine Arbeitsgruppe zu gründen, an der sämtliche ärztlichen Organisationen beteiligt sind, um gemeinsam Richtlinien für die Interoperabilität der ePA zu erarbeiten: „Wir begrüßen grundsätzlich, dass der Gesetzgeber den Ansatz verfolgt, den Betroffenen, also den Leistungserbringern, die Zuständigkeit zu überantworten. Wir brauchen aber eine Korrekturmöglichkeit“, sagte er.
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