Quelle: bvitg.de – Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) begrüßt, dass der neue Entwurf der Datenstrategie der Bundesregierung die Nutzung von Gesundheitsdaten stärker berücksichtigt. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin beim Datenzugang für Unternehmen, Rechtssicherheit und Terminologien.
Der Masterplan der Bundesregierung für mehr Innovationen aus Daten nimmt weiter Form an: Nachdem Ende 2019 die Eckpunkte vorgestellt und die Meinung von Expertinnen und Experten sowie Öffentlichkeit eingeholt wurde, steht nun der erste Entwurf. Die Nutzung von Gesundheitsdaten nimmt darin einen deutlich größeren Raum ein.
„Wir freuen uns sehr über dieses klare Bekenntnis zu einer stärkeren Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“, kommentiert Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Das ist auch mehr als nötig, schließlich hat Deutschland bei der Verfügbarkeit und dem Einsatz von Gesundheitsdaten im internationalen Vergleich noch einiges aufzuholen. Die Strategie geht hier in eine gute Richtung, muss aber noch durch weitere Punkte ergänzt werden.“
Die entscheidenden drei Handlungsfelder hierfür hat der bvitg in einer Kurzstellungnahme zusammengefasst.
Darin fordert der Verband unter anderem:
- Einen geregelten Zugang zum Forschungsdatenzentrum für Industrieunternehmen sowie Anreizsysteme für Akteure wie Unternehmen, ihre Daten zu teilen.
- Mehr Rechtssicherheit bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten und in diesem Zusammenhang die Gründung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die entsprechende Handlungsempfehlungen und Leitfäden erarbeitet.
- Ein weiterführendes Gesetz für die Einführung und Verwendung internationaler Terminologien.
Die gesamte Stellungnahme ist auch auf der bvitg-Website abrufbar: https://www.bvitg.de/datenstrategie-gesundheitswesen-rueckt-staerker-fokus/