Quelle: e-health-com.de – Interoperabilität ist ein Zungenbrecher und bekanntlich die Fähigkeit von zwei oder mehreren Menschen, Organisationen und Systemen, Informationen auszutauschen, zu verstehen und wiederzuverwenden. Dabei kommt es auch auf die menschliche Komponente an: Zusammenarbeit, Disput, Vertrauen und letztendlich das Finden gemeinschaftlich getragener Lösungen kennzeichnen Interoperabilität insbesondere im Gesundheitswesen.

Die letzte Legislaturperiode hat in vielen Gesetzen und Rechtsverordnungen Interoperabilität zur Mindestausstattung von digitalen Gesundheitslösungen gekrönt. Mit elektronischer Patientenakte (ePA), Krankenhauszukunftsgesetz und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben wir Sprünge nach vorn getätigt. Datenformate wie FHIR von HL7 stehen bereit. Die Terminologie SNOMED CT als gemeinsame medizinische Sprache und Brücke zwischen Mensch und Maschine kann endlich Einzug halten. Aber wie geht es jetzt weiter?

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