Quelle: e-health-com.de – Anfang August 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG). Der Entwurf sieht Regelungen zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung vor.

Im IT-Bereich sollen u.a. Hürden für die Leistungserbringer abgebaut werden, die derzeit aufgrund von (vertraglichen) Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) bestehen. TI-Komponenten sollen künftig per Gesetz „diskriminierungsfrei“ anbindbar sein. Auch soll es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ermöglicht werden, mit einzelnen Herstellern von Komponenten und Diensten der TI Rahmenvorgaben zu vereinbaren, von denen die Leistungserbringer profitieren. Der Entwurf befasst sich auch mit der Übermittlung von Versorgungsdaten im Rahmen von DiGAs.

KBV und IT-Industrie reagierten auf den Entwurf nun mit eigenen Stellungnahmen. Prinzipiell begrüße man die neuen Zielsetzungen und Regelungen. Sowohl KBV als auch der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) äußern allerdings auch Bedenken.

Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen in diesen beiden Berichten der E-HEALTH-COM:
Praxisverwaltungssysteme im Visier
Verordnungsdaten die Erste: KHPlfEG und DiGAs

Direkt zum KHPflEG Referentenentwurf.

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