Quelle: medizin- und-elektronik.de – Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) hat seine Meinung zum Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) veröffentlicht. ZVEI begrüßt das geplante Gesetz, sieht aber noch Änderungsbedarf bei einigen Punkten, vor allem für die Bereiche Nutzenbewertung, Datennutzung und elektronischer Patientenakte (ePA).
„Der Entwurf des DVG enthält erste wichtige Schritte, mit denen die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung vorangebracht wird“, sagte Hans-Peter Bursig, ZVEI-Geschäftsführer. Allerdings sei es möglich, dass Wettbewerbsverzerrungen bei der Entwicklung digitaler Innovationen entstünden, wenn Krankenkassen dafür alleine verantwortlich zeichneten. Laut ZVEI sollten daher die Kooperationen zwischen Krankenkassen und Medizintechnikherstellern gefördert werden.
Hinsichtlich der ePA sei es notwendig, dass die Umsetzung einvernehmlich erfolge und auf internationale Standards und Normen zurückgegriffen werde. Bursig betonte: „Um die Chancen einer digitalisierten Gesundheitsversorgung nutzen zu können, ist es zudem von besonderer Bedeutung, dass Versicherte die Daten ihrer elektronischen Patientenakte an Dritte mit einem nachweisbaren berechtigten Interesse weitergeben können – für Forschung und Lehre oder an Hersteller von Medizinprodukten, z. B. zum Trainieren von Algorithmen für KI-basierte medizinische Unterstützungssysteme.“
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