Quelle: bvitg.de – Der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2021 gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine durch die gematik zertifizierte elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. weist darauf hin, dass der aktuelle Gesetzesentwurf nicht ausreichend auf die individuellen Lebensverhältnisse der Versicherungsnehmer eingeht, beispielsweise bezüglich Regelungen bei Familienkonstellationen. Hier seien weitere Anpassungen nötig, bevor das Gesetz verabschiedet wird.

Im Einzelnen bemängelt der bvitg, dass aktuell noch Regelungen bezüglich der ePA-Nutzung innerhalb einer Familie mit Elternteilen, die unterschiedlich versichert sind, fehlen, oder die weitere Nutzung einer ePA im Falle eines Kassenwechsels nicht ausreichend festgelegt wurde. Außerdem fordert der bvitg, dass Anbieter von Akten mit ihren Angeboten in fairem Wettbewerb mit denen der Krankenkassen stehen sollten.

Zudem sei es wichtig, Versicherten die Wahlfreiheit zu lassen: „Mit Blick auf die Patientensouveränität sollte deshalb im Gesetz sichergestellt werden, dass Versicherte frei unter den Akten wählen können. So können Versicherte ihren Anforderungen entsprechend die beste ePA-Lösung wählen. Auf Basis der gematik-Zertifizierung sollten die freien Aktenangebote mit den Angeboten der Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb stehen. Die anfallenden Kosten der Bereitstellung einer Akte sollten von den Kassen erstattet werden,” so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V. „Solche Änderungen im Gesetzestext wären minimal, die Auswirkungen für die Patientenwahlfreiheit jedoch maximal.“

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Das auf Beschluss der 90. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK) gegründete „Forum Elektronische Patientenakten“ (ePA-Forum) hat sich die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Einführung elektronischer Patientenakten sowie die bundesweite Koordination der verschiedenen Aktensysteme zum Ziel gesetzt. Es setzt sich aus einem breiten Spektrum an Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens zusammen, darunter telemedizinische Projekte, Vertreter von Kassen und Institutionen, der Industrie und Ärztenetzen sowie weitere Experten in beratender Funktion.

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